Auch im Kreis Herzogtum Lauenburg gilt ab Donnerstag, 12. November 2020, nun die Pflicht zum Aufstallen für Geflügelhaltungen sowie ein Ausstellungsverbot für Geflügel und Tauben. Mit der neuen Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest 01/2020 setzt der Kreis Herzogtum Lauenburg den Erlass des Landwirtschaftsministers um.
Folgende Regeln gelten für Geflügelhalterinnen und -halter im gesamten Kreisgebiet:
- Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse (Geflügel) müssen entweder im Stall oder unter einer dichten Überdachung gehalten werden, die gegen das Eindringen von Wildvögeln abgeschirmt ist,
- Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben sind verboten.
Im Gebiet des Amtes Lütau aufgefundene tote Wildvögel können bei der Stadtverwaltung Lauenburg/Elbe rund um die Uhr unter 04153-5909-300 gemeldet werden. Die Kadaver werden dann vom Bauhof eingesammelt und vom Veterinäramt untersucht.