im Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ des Landes SH können wieder Anträge für Balkonsolaranlagen gestellt werden. Auch Wallboxen, Nicht-fossile Heizsysteme und Batteriespeicher (Batteriespeicher aktuell ausgeschöpft) können schon gefördert werden mit max. 50 % der Kosten, für Wohn- und Bürgergeld- sowie Grundsicherungsberechtigte kann auch ein bis zu doppelt so hoher Fördersatz beantragt werden:
Fördergegenstand | Förderhöhe bis zu |
Balkonsolaranlage | 200 € |
Batteriespeicher | 750 € |
Wallbox | 500 € |
Wärmepumpe | 2000 € |
Solarkollektoranlage | 900 € |
Anschluss an ein Wärmenetz | 500 € |
Biomasseheizung | 900 € |
Die Zuschüsse sind ev. auch mit anderen etwaigen Fördermitteln des Bundes (z.B. BAFA) kombinierbar. Antragsberechtigt sind Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen sowie bei Batteriespeichern auch Klein(st)unternehmen sowie Freiberufler.
Von 29.-30.8.23 zwischen 8.00 u. 18:00 Uhr können Balkonsolaranlagen (10.000 Stück) auch rückwirkend bis zum 16.1.23, wer noch keine Förderung erhielt, auf folgendem Portal beantragt und gefördert werden (nur so lange wie Förderung reicht, deshalb bei Interesse möglichst zum Beginn des Antragsfensters beantragen). Die anderen Fördergegenstände können, soweit noch erhältlich, schon jetzt beantragt werden:
Anmeldung: https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/AFM_Klima
Sollten die Anträge einzelner Fördergegenstände ausgeschöpft sein, gibt es die Möglichkeit, die Förderung auch in den nächsten Quartalen in den vorgesehenen Förderfenstern noch einmal zu beantragen.
Die Förderrichtlinie sowie beantwortete Fragen (FAQ) finden Sie hier:
Hotline: 0431/9905-5500 (Di, Do 9.00 -12.00 Uhr, Mi 14.00 -17.00 Uhr
Haben Sie noch Familie, Freunde, Bekannte, und Nachbarn, die die Förderung für den Klimaschutz interessieren könnte? Dann sagen Sie es gerne weiter….
Und natürlich gibt es weiterhin unsere kostenlosen Energieberatungen der Verbraucherzentrale für Lauenburg im Wert von bis zu ca. 420 €, sonst max. 30 €: