Liebe Krukower*innen,
das Finanzministerium hat unter dem nachstehenden Link das am heutigen Tage des Transparenzregister zur neuen Grundsteuer veröffentlicht.
schleswig-holstein.de – Transparenzregister
Mit dem Transparenzregister wird für jede Gemeinde in Schleswig-Holstein ein aufkommensneutraler Vorschlag für die Erhebung der Grundsteuer A + B ab dem 01.01.2025 getätigt.
Aufkommensneutral bedeutet, dass die Gemeinde über den Hebesatz ingesamt dieselbe Einnahmesumme wie bisher hat. Für die Bürger*innen bedeutet das, dass die persönliche Summe ab 2025 zu der von 2024 abweichen kann.
Hebesatz Grundsteuer B 2024*: 300 %
Hebesatzempfehlung Grundsteuer B 2025: 312 %
Hebesatz Grundsteuer A 2024*: 300 %
Hebesatzempfehlung Grundsteuer A 2025: 330 %
*Stand 30. Juni 2024
Die Grundsteuer 2025 wird nach dem neuen persönlichen Grundsteuermessbetrag berechnet. Dieser findet sich auf dem entsprechenden Grundsteuerbescheid zum 01.01.2025. Multipliziert man diesen persönlichen Grundsteuermessbetrag mit dem Wert der Hebesatzempfehlung und vergleicht das Ergebnis mit den Zahlungen, die aktuell anfallen, hat man eine Prognose für die zukünftige Grundsteuerhöhe, sollte der Hebesatz gemäß der Empfehlung beschlossen werden.
Es folgt noch eine separate Berechnung der Verwaltung vom Amt Lütau. Wenn diese abgeschlossen ist, wird ein neuer Hebesatz von der Krukower Gemeindevertretung beschlossen – das wird laufenden Jahr stattfinden.
Hinweis: Der persönliche Grundsteuermessbetrag wurde nach einer anderen Methodik berechnet, sodass die höheren Prozentwerte in der Hebesatzempfehlung 2025 im Vergleich zu 2024 nicht zwangsläufig bedeuten, dass die persönliche Summe zukünftig höher ausfällt.
Bei Fragen dazu meldet euch gerne bei uns.
Eure Gemeindevertretung